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Einspruch Exklusiv

Das bundesrichterliche Auswahlverfahren braucht ein Update

Von Katrin Helling-Plahr und Stephan Thomae
10.10.2022
, 20:00
Das bundesrichterliche Auswahlverfahren wird vielfach wegen seiner Intransparenz kritisiert Bild: dpa
Das Verfahren um die Wahl der Richterinnen und Richter der obersten Bundesgerichte benötigt ein Update. Darauf hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag verständigt. Eine solche Reform muss jetzt zügig vorangebracht werden. Denn die Richterwahlen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Rechtsprechung in Deutschland.

Wer bei einem der fünf obersten Bundesgerichte, also beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht oder Bundesfinanzhof Richterin oder Richter werden will, kann nicht einfach eine Bewerbung losschicken. Vielmehr muss der- oder diejenige von einem Mitglied des Richterwahlausschusses von sich aus vorgeschlagen werden, ehe sie nach einem komplizierten Konsensualverfahren zwischen den 16 Bundestagsmitgliedern und den 16 Landesjustizministerinnen und Landesjustizministern gewählt werden, die den Richterwahlausschuss bilden. Anders als an anderen Gerichten erfolgt die Ersteinstellung und Beförderung dieser Richterinnen und Richter also nicht nach bestimmten gesetzlichen Vorschriften oder einer Laufbahnverordnung. Insbesondere über die 16 Bundestagsmitglieder im Richterwahlausschuss ist damit auch die Besetzung der obersten Richterposten der Republik mittelbar demokratisch legitimiert.

Obwohl die Idee grundsätzlich gut ist, begegnet politische Einflussnahme auf Richterbesetzungen durchaus Bedenken. Das zeigen zahlreiche Beispiele aus dem Ausland. So wird seit Jahren die Reform der Richterernennung in Polen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz öffentlich gerügt. Auch die jüngsten Urteile des Supreme Court in den USA zeigen die Nachwehen der Trump-Regierung in einer einseitigen konservativen Rechtsprechung – man denke hier an die viel diskutierte und zu Recht kritisierte Aufhebung der “Roe vs. Wade”-Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht.

Quelle: F.A.Z. Einspruch
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